Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.02.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97   

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BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren bei Anordnung einer Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2031 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 638
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Weil die von den vorlegenden Gerichten geäußerte Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, läßt sich nicht erkennen, daß diese Einschätzung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und damit auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Weil die von den vorlegenden Gerichten geäußerte Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, läßt sich nicht erkennen, daß diese Einschätzung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und damit auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung stellt sich hingegen als ermessensfehlerhaft dar, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (vgl. ESVGH 24, 194 ; BFH, BStBl II 1970, 127 ; BStBl II 1989, 39 ; ferner Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 669).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung stellt sich hingegen als ermessensfehlerhaft dar, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (vgl. ESVGH 24, 194 ; BFH, BStBl II 1970, 127 ; BStBl II 1989, 39 ; ferner Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 669).
  • BFH, 09.04.1968 - I B 73/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ernsthafte Zweifel - Rechtmäßigkeit - Angefochtener

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Der Rechtsvorteil der Aussetzung kann danach Rechtsuchenden, deren wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zulassen, nicht prinzipiell versagt werden (vgl. BFH, BStBl II 1968, 456 ).
  • BFH, 22.07.1986 - VII B 149/85

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids bei Gefährdung der

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung wird dann als unverhältnismäßig beurteilt, wenn und soweit es dem Rechtsuchenden trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, BFH/NV 1987, 258, m.w.N.).
  • BVerfG - 1 BvL 12/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Jedoch hat das Landessozialgericht die Rechtslage - auch unter Berücksichtigung der beim Bundesverfassungsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG anhängigen Verfahren (1 BvL 12/96; 32/95; 31/95; 12/95; 29/94; 28/94; 13/94; 2/94) - lediglich für zweifelhaft gehalten und den Prozeßausgang deshalb als offen angesehen.
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 5 R 652/13

    Eilrechtsschutz: Zum Unterschied zwischen Ermittlungen im Strafverfahren und

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt bei Geldforderungen in Betracht, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass der Begünstigte bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten kann (BVerfG, Beschluss vom 03.12.1998, 1 BvR 592/97, zitiert nach juris).

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt daher nicht in Betracht, da nicht anzunehmen, dass die seit 1999 bestehende und immer noch aktive Antragstellerin bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten könnte (BVerfG, Beschluss vom 03.12.1998, 1 BvR 592/97, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

    vgl. dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 - 1 BvR 266/75 -, Juris Nr. STRE818081270 und vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 -, NVwZ 1999, 638; Klein/Orlopp, Abgabenordnung, Kommentar, 4. Auflage, Vorbemerkung vor §§ 241 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 7 B 146.90 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 10; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 145.80 -, BVerwGE 64, 285 (288 ff)., vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - 1 A 34.86 -, NVwZ 1986, 1026 und vom 28. November 1986 - 1 A 69.86 -, InfAuslR 1987, 76.

  • OVG Thüringen, 17.03.2003 - 4 EO 269/02

    Kommunale Steuern; Einstweiliger Rechtsschutz für die Aussetzung der Vollziehung

    Dabei ist es Sache des Antragstellers, die Umstände vorzutragen und ggf. glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Behörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 18.12.2000 -VIS 15/98-, BFH/NV2001, 637; und vom 17.01.1996 - V B 100/95 -, BFH/NV 1996, 491, beide zitiert nach Juris und jeweils m. w. N.; zum entsprechend anwendbaren Prüfungsmaßstab bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen im gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 03.12.1998 -1 BvR 592/97-, NVwZ 1999, 638, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02

    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer

    Der Rechtsvorteil der Aussetzung kann danach Rechtssuchenden, deren wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zulassen, nicht prinzipiell versagt werden (BVerfG, B. v. 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 - SozR 3-1500 § 97 Nr. 4 = NVwZ 1999, 638).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2011 - L 1 R 51/10

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Betriebsübergang

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist ermessenfehlerhaft, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998, Az: 1 BvR 592/97, NVwZ 1999, S. 638).
  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt bei Geldforderungen in Betracht, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass der Begünstigte bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3.12.1998, 1 BvR 592/97).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 24 B 588/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Arzneimittel bei vorliegender

    Insbesondere darf dadurch nicht der Erfolg der einstweiligen Anordnung insoweit unterlaufen werden, als davon tatsächlich kein Gebrauch gemacht werden kann, weil angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht aufgebracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97, abgedruckt in SozR 3- 1500 § 97 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 07.05.2009 - L 18 U 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Der Senat geht auch davon aus, dass die Anordnung der Sicherheitsleistung nicht unzumutbar oder zweckwidrig ist und der Erfolg der einstweiligen Anordnung insoweit nicht unterlaufen wird, als davon tatsächlich kein Gebrauch gemacht werden kann (vgl. insoweit BVerfG Beschluss vom 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 = SozR 3- 1500 § 97 Nr. 4 für den Fall des Leerlaufens einer Anordnung einer Sicherheitsleistung, weil der Antragsteller die infolge der Aussetzung weitergezahlten Beträge für die Sicherheitsleistung einsetzen musste).
  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 275.12

    Anlage zur Herstellung von Flachglas

    Die von der Antragsgegnerin gewünschte Anordnung einer Sicherheitsleistung durch Hinterlegung eines seitens des Gerichts näher bestimmten Geldbetrages ist untunlich, da keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des im Falle einer rechtskräftigen Abweisung der Klage VG 10 K 140.12 bestehenden Erstattungsanspruches der Antragsgegnerin bezüglich der zur vorläufigen Sicherung von ihr ausgekehrten und überführten Emissionsberechtigungen erkennbar ist (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Wegfall der

    Als Auflage in diesem Sinne kommt im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere eine Sicherheitsleistung in Betracht, soweit ein Obsiegen in der Hauptsache nicht überwiegend wahrscheinlich und ein späterer Erstattungsanspruch der Behörde nicht realisierbar sein dürfte (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht [Kammer], Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 -, juris, RdNr. 3 ff.).
  • SG Hildesheim, 29.09.2010 - S 53 AL 192/10

    Anspruch einer psychisch erkrankten Person auf Leistungen zur Teilhabe am

  • VG Köln, 09.12.2013 - 24 L 1558/13

    Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer nebst Zinsen ohne

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 3 KA 52/12
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.05.2020 - L 8 SO 21/20
  • VG Berlin, 19.04.2013 - 10 L 162.13

    Zuweisung von Emissionsberechtigungen

  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 5 B 286/03

    Aufstellungsort; Bestimmtheit; Internet; Multifunktionalität; PC;

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2010 - L 4 R 768/10
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3287
BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99 (https://dejure.org/1999,3287)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 167/99 (https://dejure.org/1999,3287)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 1 BvR 167/99 (https://dejure.org/1999,3287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Zulassung von Personen - Fahrerlaubnis - Praktische Prüfung - Hauptwohnort - Ferienfahrschule - Berufsfreiheit - Eigentumsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Fahrerlaubnis-Verordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2031
  • NVwZ 1999, 867 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Es handelt sich dabei, auch wenn der Anspruch aus Grundrechten hergeleitet wird, nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO nicht offenstünde, weil es unmittelbar um die Auslegung und Anwendung des § 17 Abs. 3 FeV, einer verwaltungsrechtlichen Vorschrift, geht (vgl. BVerwGE 80, 355 [357 ff.]; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, § 40 Rn. 33-35 m. w. N.).

    Gegebenenfalls können die Verwaltungsgerichte, für deren Anrufung hier je nach Fallgestaltung vor allem eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO in Betracht kommen dürfte (vgl. dazu etwa BVerwGE 38, 346 [347]; 39, 247 [248 f.]; 50, 60 [62]; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. I [Stand: September 1998], § 43 VwGO Rn. 21-25), die Verfassungswidrigkeit einer solchen Rechtsnorm in den Gründen ihrer Entscheidung selbst feststellen (vgl. BVerwGE 80, 355 [358 f.]; stRspr.).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Zumutbar ist dies allerdings nur, wenn die Anrufung dieser Gerichte nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 79, 1 [20]; 85, 80 [86]).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll im übrigen gerade dazu dienen, daß verfassungsrechtlich relevante Tatsachen- und Rechtsfragen durch die allgemein zuständigen Gerichte hinreichend vorgeklärt werden (vgl. BVerfGE 79, 1 [20]).

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Auch bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 [325 f.]; 71, 305 [335 f.]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, S. 169 f.).

    Diese Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich das Verwerfungsmonopol dieses Gerichts nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht aber auf Rechtsverordnungen bezieht (vgl. BVerfGE 68, 319 [326]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Der Subsidiaritätsgrundsatz ist auch bei Normen, die einen Beschwerdeführer unmittelbar betreffen, zu beachten (vgl. BVerfGE 71, 305 [335 f.]; 74, 69 [74]).

    Auch bei Verordnungen des Bundes, gegen die unmittelbar kein Rechtsweg eröffnet ist, verlangt er die Anrufung der allgemein zuständigen Gerichte, wenn diese der behaupteten Grundrechtsverletzung abhelfen können (vgl. BVerfGE 68, 319 [325 f.]; 71, 305 [335 f.]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, S. 169 f.).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Dieser Grundsatz erfordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche erst gar nicht eintreten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102]).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Gegebenenfalls können die Verwaltungsgerichte, für deren Anrufung hier je nach Fallgestaltung vor allem eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO in Betracht kommen dürfte (vgl. dazu etwa BVerwGE 38, 346 [347]; 39, 247 [248 f.]; 50, 60 [62]; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. I [Stand: September 1998], § 43 VwGO Rn. 21-25), die Verfassungswidrigkeit einer solchen Rechtsnorm in den Gründen ihrer Entscheidung selbst feststellen (vgl. BVerwGE 80, 355 [358 f.]; stRspr.).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Der Subsidiaritätsgrundsatz ist auch bei Normen, die einen Beschwerdeführer unmittelbar betreffen, zu beachten (vgl. BVerfGE 71, 305 [335 f.]; 74, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Dieser Grundsatz erfordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche erst gar nicht eintreten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Zumutbar ist dies allerdings nur, wenn die Anrufung dieser Gerichte nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 79, 1 [20]; 85, 80 [86]).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
    Gegebenenfalls können die Verwaltungsgerichte, für deren Anrufung hier je nach Fallgestaltung vor allem eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO in Betracht kommen dürfte (vgl. dazu etwa BVerwGE 38, 346 [347]; 39, 247 [248 f.]; 50, 60 [62]; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. I [Stand: September 1998], § 43 VwGO Rn. 21-25), die Verfassungswidrigkeit einer solchen Rechtsnorm in den Gründen ihrer Entscheidung selbst feststellen (vgl. BVerwGE 80, 355 [358 f.]; stRspr.).
  • BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Fluglärmbeeinträchtigung

  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1988 - 7 C 115/86 -, juris Rn. 21 (= BVerwGE 80, 355-373), und vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, juris (= NVwZ 2002, 1505-1506); BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 1 BvR 167/99; a.A. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung.
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvR 1329/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig

    Denn das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht dagegen auf Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 68, 319 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 2031).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 13 A 2954/15

    Anwendung und Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) im Zusammenhang

    Der Vortrag des Klägers, das erstinstanzliche Urteil weiche von Entscheidungen des OVG NRW (Urteil vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 26.13 -, juris) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. Februar 1999 - 1 BvR 167/99 -, juris) ab, führt nicht zur Zulassung der Berufung wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
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